Spenden und Sparen

Nach dem derzeit gültigen Einkommensteuergesetz (EStG § 10b) können Zuwendungen (Kirchbeiträge und Spenden) für kirchliche Zwecke bis zu 20% des steuerpflichtigen Einkommens als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zustiftungen in den zu erhaltenden Vermögensstock der Stiftung können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro.

Spenden und Zuwendungen an die Stiftung können dem Grundstockvermögen oder den Rücklagen zugeführt werden.

Seit der Errichtung der Stiftung ist der Vermögensstock der Stiftung kontinuierlich angewachsen. Dafür sind wir sehr dankbar und wünschen uns auch weiterhin ein Wachstum des Stiftungsvermögens. Wird doch erst dadurch die Stiftung mit Leben erfüllt.

Daher spenden Sie, sparen Sie Steuern und werben Sie für die Stiftung der SELK. Schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus, um Ihrer Kirche durch zusätzliche Spenden zu helfen, damit sie auch in Zukunft ihren Auftrag nebst vielfältigen Aufgaben erfüllen kann und darüber hinaus für die nachfolgenden Generationen finanzierbar bleibt!

Nach ersten Erfahrungen mit der Stiftung und Rückfragen verschiedenster Art ist es erforderlich, Regelungen für die Ablauforganisation zu treffen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben.

1. Die Stiftung nimmt Spenden und Zuwendungen entgegen, die dem Zweck der Stiftung dienen, nämlich der Sicherung der Versorgung kirchlicher Mitarbeiter.

Der wird erreicht durch

• Zustiftung (Erhöhung des Stammkapitals)

• Spenden für das laufende Geschäftskonto der Stiftung

2. Um den Arbeitsaufwand bei der Allgemeinen Kirchenkasse (AKK) in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist Folgendes zu beachten:

• Auf dem Überweisungsträger ist vorab die Kennziffer der Gemeinde oder des Pfarrbezirks (Link zur Kennzifferliste) anzugeben, danach der Verwendungszweck wie Zustiftung oder Spende; außerdem der Name und Adresse des Spenders.

• Die Stiftung führt keine besonderen Namens- oder Gemeindekonten. Jeweils zu Jahresanfang werden für die eingegangenen Beträge Spendenbescheinigungen ausgestellt und entweder über die Gemeinde- oder Bezirksrendanten, oder direkt an den Spender ausgehändigt.

• Beitragszahlern, die aus steuerlichen Gründen ihre Daueraufträge an die Gemeinde für die Inanspruchnahme höherer Freibeträge aufteilen möchten, wird empfohlen, ihre Beiträge über die Stiftung viertel- oder halbjährig zu überweisen.

Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie ‚angestiftet’ haben, ebenfalls Spender unserer SELK Stiftung zu werden.

Haben Sie Fragen? Wir antworten Ihnen gern!

Der Stiftungsvorstand

Hans Joachim Bösch, SynKoHaFi

Tel. 04141-82494

E-Mail: Synkohafi@selk.de

Gerd Henrichs, Kirchenleitung

Tel. 05471-2501

E-Mail: KR-Henrichs@selk.de

Bankverbindung:

Stiftung zur Sicherung der Versorgung kirchlicher Mitarbeiter der SELK

Evangelische Kreditgenossenschaft Hannover

IBAN: DE08 5206 0410 0000 6194 00

BIC: GENODEF1EK1