Stiftung zur Sicherung der Versorgung kirchlicher Mitarbeiter

Die wirtschaftliche Entwicklung und ihre finanziellen Auswirkungen zwingen sowohl Kirchen als auch andere öffentliche Einrichtungen neue Wege für ihre Finanzierung zu suchen und zu gehen. Trotz der dankbar vermerkten nach wie vor hohen Spendenfreudigkeit der Gemeinden und ihrer Glieder, kann nicht übersehen werden, dass bei rückläufigen Gliederzahlen und steigenden Versorgungsverpflichtungen aufgrund höherer Lebenserwartung die Sicherung der Besoldung und Versorgung der kirchlichen Mitarbeiter zunehmend diffiziler wird.

Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, zusätzliche Vorsorge zu treffen, um auch künftig die Personalaufwendungen der Kirche, die über 90 % des Haushaltes ausmachen, aufbringen zu können.

Dazu hat die Kirchenleitung auf Beschluss der 10. Kirchensynode die „Stiftung zur Sicherung der Versorgung kirchlicher Mitarbeiter der SELK“ errichtet. Diese Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Kirchenleitung der SELK. Die Stiftung hat die Aufgabe, der SELK durch erzielte Erträge aus dem Stiftungsvermögen dabei zu helfen, ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen langfristig und unabhängig von den eigenen Einnahmen der SELK einen angemessenen Unterhalt und eine angemessene Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gemäß unserer Kirchenordnung zu sichern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wirbt die Stiftung um Spenden und sonstige Zuwendungen (z.B. Erbschaften, Vermächtnisse usw.).

Helfen Sie mit, die Stiftung mit Leben zu erfüllen.