Was wird öffentlich gefördert?

Fördermittel oder: „Geld ist da, es ist nur noch nicht hier!"

Für die Unterstützung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit gibt es unterschiedliche Finanzierungshilfen. Das Feld potentieller Geldgeber ist riesig. Grundsätzlich kann festgehalten werden:

Wer Geld gibt verfolgt damit einen Zweck. Daraus folgt, dass man sehr schwierig nur für „die Jugendarbeit an sich“ Finanzhilfen bekommen wird. Also nicht nur allgemein für das wöchentliche Treffen eines Jugendkreises. Wichtiger ist es, Themen zu setzen: Die „Unterstützung arbeitsuchender Juegndlicher“, der „Kampf gegen Rechtsradikalismus“ oder die „Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ sind beispielsweise Anliegen, die öffentliche Unterstützung bekommen könnten.

Geld gibt es nicht überall, sondern nur für bestimmte, abgegrenzte Gebiete. So wird eine Kommune nur die Arbeit im Bereich der eigenen Kommune oder des Landkreises fördern, während das Bundesjugendministerium oder die EU an Dingen interessiert sind, die bundesweite bzw. europäische Bedeutung haben.

Geld gibt es (meistens) nur zeitlich begrenzt. Es ist heutzutage sehr schwer geworden, dauerhafte Zuschüsse zu bekommen. Wirtschaft und noch viel mehr Politik sind an kurzfristig vorzeigbaren Projekten interessiert. Die Chance, für ein „Fußballspiel gegen Rechts“ Geld zu bekommen ist größer als 50 Jahre lang Hilfe für das stille und kontinuierlich arbeitende FSJ zu bekommen. Denn nach dem Fußballspiel ist der Bürgermeister oder die Ministerin mit Foto in der Zeitung, die Familienpflege durch FSJler lässt sich dagegen nicht so leicht vermarkten.

Geld gibt es nur für diejenigen, deren Projekte anerkannt sind. Auf örtlicher Ebene kann das Renomee der Kirchengemeinde dafür ausreichend sein. Auf Landes- und Bundesebene gibt es dafür aber klare Kriterien. Solche Kriterien können am Vorhandensein bestimmter Strukturen oder an der nachweisbaren Kompetenz der beteiligten Mitarbeitenden festgemacht werden. Wichtigstes Kriterium ist die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe.

Als Jugendwerk einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das Jugendwerk der SELK freier Träger der Jugendhilfe nach KJHG / SGB 8 § 75 (3). Da nach den Kirchlichen Ordnungen der SELK jede Jugendgruppe Teil des Jugendwerkes ist gilt dies ebenso für jede gemeindliche und bezirkliche Jugendarbeit.

KJHG: „Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz“, welches sich im SGB Sozialgesetzbuch Nr. 8 befindet.

Wer also für eine kirchliche Arbeit Finanzhilfen bekommen will muss versuchen, denjenigen zu finden, der auf die jeweilige Kombination von Zweck, Ort, Zeit und Anerkennung die geeignete Unterstützung zu geben willens und in der Lage ist.

Im Folgenden sind beispielhaft verschiedene mögliche Zuschussgeber und die dazugehörigen Link- Verweise aufgelistet. Da sich die Programme und Bedingungen ständig verändern kann diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben. Um Hinweise auf fehlende oder veraltete Verweise wird darum ausdrücklich gebeten.

Kommune und Landkreis

Jede Kommune und jeder Landkreis hat unterschiedliche Förderprogramme. Es ist unmöglich, hier alle aufzuführen – bitte beim jeweiligen Jugendamt vor Ort erkundigen!

Land

Informationen sind über die Landesjugendämter und -behörden der einzelnen Bundesländer erhältlich. In jedem Bundesland gibt es „Jugendserver“ oder Infoportale, über die weitergehende Informationen und Kontaktadressen zu recherchieren sind.

Achtung: Das Jugendwerk der SELK ist nicht verantwortlich für den Inhalt der hier verlinkten Seiten. Insbesondere bei Fragen von Ethik und Sexualität können auf den hier verlinkten Seiten Positionen vertreten sein, die nicht mit dem General Understanding der SELK überein stimmen.

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Links, die weiter helfen ...

Schleswig Holstein: www.jugendserver-sh.de

Mecklenburg-Vorpommern: jugend.inmv.de

Hamburg: www.jugendserver-hamburg.net

Bremen und Bremerhaven: www.jugendinfo.de

Niedersachsen: www.jugendserver-niedersachsen.de

Berlin: www.spinnenwerk.de

Sachsen-Anhalt: www.jugend-lsa.de

Nordrhein-Westfalen: www.jugend-nrw.de

Sachsen: www.jugendserver-sachsen.de

Thüringen: www.yougend.com

Hessen: www.hlz.hessen.de

Rheinland-Pfalz: www.jugend.rlp.de

Saarland: www.jugendserver-saar.de

Bayern: www.bjr.de

Baden-Württemberg: www.jugendnetz.de

Bund

Die Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung werden ausschließlich über Zentralstellen vergeben. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um Projekte handelt, bei denen Menschen aus mindestens drei Bundesländern beteiligt sind. Für den Bereich der Evangelischen Kirchen ist das die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej). Als Mitglied der aej erhält das Jugendwerk der SELK regelmäßig Gelder aus dem KJHG. Eine Antragstellung wäre ggf. nur über das Jugendwerk der SELK möglich.

EU und International

Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten auf EU- und internationaler Ebene gibt www.eurodesk.de (dort klicken auf: „Tipps zu Förderungen“)